Der Staat übernimmt einen großen Teil Ihrer Investition. Wir zeigen Ihnen transparent, wie viel Förderung für Ihr Haus möglich ist – und begleiten Sie gemeinsam mit unserem Partner Büro Helle durch den Antrag.
MÖGLICHER ZUSCHUSS ÜBER DIE BEG
Grundförderung, Klima-Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus – kombiniert auf die förderfähigen Kosten.
Grundförderung
30 %
Klima-Geschwindigkeitsbonus
+ 16 %
Einkommensbonus
bis + 30 %
Förderfähige Kosten
bis 28.000 €
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht aus mehreren Bausteinen. Je nach Situation lassen sie sich kombinieren – bis zum gesetzlichen Höchstsatz.
Baustein 01
Erhält jeder, der seine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht – unabhängig vom Einkommen.
Baustein 02
Für den frühzeitigen Austausch funktionstüchtiger alter Heizungen. Sinkt ab 2027 – jetzt am höchsten.
Baustein 03
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr.
MAXIMALER FÖRDERSATZ (GEDECKELT)
Die Bausteine werden auf förderfähige Kosten von bis zu 28.000 € (erste Wohneinheit) angerechnet. Für Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen sind in Ausnahmefällen bis zu 80 % möglich.
Richtwerte nach der BEG-Reform, gültig ab 21.07.2026. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihrem Einkommen, dem Objekt und dem Antragszeitpunkt ab. Ihren konkreten Anspruch prüft unser Partner Büro Helle.
Selbstnutzende Eigentümer erhalten zusätzlich zur Grundförderung einen einkommensabhängigen Bonus. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen.
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Einkommensbonus
Hinweis
bis 30.000 € / Jahr
Höchste Förderung – bis zu 80 % Gesamtzuschuss möglich.
30.001 – 40.000 € / Jahr
Zusammen mit Grund- und Klimabonus bis zur 70-%-Deckelung.
40.001 – 50.000 € / Jahr
Reduzierter Bonus.
über 50.000 € / Jahr
Grundförderung + Klimabonus bleiben (bis 46 %).
Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind werden rechnerisch 10.000 € vom Haushaltseinkommen abgezogen – dadurch fallen viele Familien in eine höhere Förderstufe. Alle Prozentsätze sind Bausteine, die zusammen auf max. 70 % (bzw. 80 %) gedeckelt werden.
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus belohnt frühe Entscheider. Ab Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte – jedes halbe Jahr Wartezeit kostet bares Geld.
Der aktuell höchste Satz. Wer jetzt beauftragt und den Antrag stellt, sichert sich den vollen Bonus.
Erste Absenkung um 4 Prozentpunkte. Danach halbjährlich weiter fallend.
Der Bonus läuft schrittweise aus. Grundförderung und Einkommensbonus bleiben bestehen.
Die Förderung beantragen Sie als Eigentümer selbst. Damit dabei nichts schiefgeht, übernehmen wir gemeinsam mit unserem Partner Büro Helle die komplette Vorbereitung – von den Unterlagen bis zur technischen Bestätigung.
Wir schauen uns Ihr Haus an, ermitteln die passende Wärmepumpe und die förderfähigen Maßnahmen.
EFA
Büro Helle erstellt die Nachweise und prüft Ihren individuellen Förderanspruch inklusive Boni.
Büro Helle
Den Antrag reichen Sie als Eigentümer ein – mit allen vorbereiteten Unterlagen, Schritt für Schritt begleitet.
Sie + Büro Helle
Nach der Förderzusage bauen wir Ihre Wärmepumpe ein. Der Zuschuss wird nach Abschluss ausgezahlt.
EFA
förderfähige Kosten je Wohneinheit
Grundförderung für jeden
von Beratung bis Auszahlung
Meisterbetrieb aus der Region
Zu jedem dieser Themen haben wir eine eigene Seite, die ins Detail geht. Genau dort, wo die meisten Hausbesitzer ins Grübeln kommen.
Transparente Richtpreise für Gerät und Einbau – und was nach der Förderung übrig bleibt.
Funktioniert öfter, als Sie denken. Wann sich der Umstieg im Bestandsbau lohnt.
Funktionsweise, Wärmequellen und der ehrliche Vergleich zu Gas- und Ölheizung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per E-Mail.
Die Grundförderung beträgt 30 %. Mit dem Klima-Geschwindigkeitsbonus (16 %) und dem einkommensabhängigen Bonus sind bis zu 70 % möglich, in Ausnahmefällen bis 80 %. Angerechnet wird auf förderfähige Kosten von bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit. Ihren genauen Anspruch ermitteln wir mit unserem Partner Büro Helle.
Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst – das ist gesetzlich so vorgesehen. Sie stehen damit aber nicht allein da: Gemeinsam mit unserem Partner Büro Helle bereiten wir sämtliche Unterlagen und Nachweise vor und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus liegt derzeit bei 16 % und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Wer früh plant, sichert sich den höheren Zuschuss – jedes halbe Jahr Wartezeit bedeutet einen geringeren Bonus.
Förderfähig sind die Wärmepumpe selbst sowie die dazugehörigen Arbeiten wie Installation, hydraulischer Abgleich, Pufferspeicher und Inbetriebnahme. Die maximal förderfähige Summe liegt bei 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Ja. Für den Einkommensbonus zählt das zu versteuernde Haushaltseinkommen, das über die Steuerbescheide nachgewiesen wird. Für Familien mit minderjährigem Kind wird das Einkommen rechnerisch reduziert.
Ja. Auch im Altbau ist die Wärmepumpe förderfähig, sofern die technischen Voraussetzungen stimmen. Ob sich Ihr Gebäude eignet, prüfen wir mit einer Heizlastberechnung.
In einem kurzen Gespräch prüfen wir, welche Förderung für Ihr Haus möglich ist – und wie Sie sie sich sichern. Kostenlos und unverbindlich.